An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung von Pauschalreisen und Tagestouren informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB ergänzen sowie ausfüllen, und soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen (Pauschalreise-)vertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gerne zur Verfügung.
Ausschließlich für Pauschalreisen und nicht für Tagestouren (= Touren, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtungen umfassen und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen: 2. Thema Insolvenzsicherung; 4.4 Vertragsübertragung auf Ersatzperson; 4.2 a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung ausschließlich für Pauschalreisen; 10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften.
Ausschließlich für Tagestouren gilt der folgende Punkt der Reise- und Zahlungsbedingungen:
4.2 b) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung ausschließlich für Tagestouren.
1 Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Alpinschule Oberstdorf GmbH & Co. KG nachfolgend: Alpinschule Oberstdorf, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Reisekunden vorliegen, verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Alpinschule Oberstdorf zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Alpinschule Oberstdorf dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen, sofern der Reisekunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von der Alpinschule Oberstdorf vor, an das die Alpinschule Oberstdorf für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn die Alpinschule Oberstdorf bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet
1.3. Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen sind unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 möglich.
2 Bezahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise / Tour dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für die Alpinschule Oberstdorf ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, die Alpinschule Oberstdorf den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor (bei Pauschalreisen) ein Sicherungsschein i.S.v. § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.
2.2. Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins (bei Pauschalreisen) ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern bei Pauschalreisen der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1. genannten Grund abgesagt werden kann.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1. mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1. möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.
2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, obwohl die Alpinschule Oberstdorf zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisekunden besteht, ist die Alpinschule Oberstdorf nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten
Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2.) zu verlangen.
3 Leistungsänderungen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des (Pauschalreise-)vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Alpinschule Oberstdorf nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor dem Reisebeginn nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Die Alpinschule Oberstdorf ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert die Alpinschule Oberstdorf zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB.
Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisekunde berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn die Alpinschule Oberstdorf eine solche anbietet.
3.6. Erhebliche Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Die Alpinschule Oberstdorf informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Die Alpinschule Oberstdorf kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Alpinschule Oberstdorf bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von der Alpinschule Oberstdorf bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen. Die Alpinschule Oberstdorf kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
3.7. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Alpinschule Oberstdorf für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisekunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4 Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen
4.1. Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise / Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Alpinschule Oberstdorf. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2. Tritt der Reisekunde vom Vertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise / Tour nicht an, verliert die Alpinschule Oberstdorf den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der die Alpinschule Oberstdorf zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten sowie abzüglich dessen, was die Alpinschule Oberstdorf durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:
a) Die Rücktrittskosten bei der Buchung einer Pauschalreise (die keine Hochtouren beinhalten) betragen pro Reisekunde:
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 9. bis 2.Tag vor Reisebeginn 75 %
ab 1. vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
b) Die Rücktrittskosten bei der Buchung einer Pauschalreise, die eine Hochtour beinhaltet wie z.B. die Großvenediger Woche oder die Zermatt - Monte Rosa-Runde, etc. betragen pro Reisekunde:
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 29. bis 21. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 20. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab 1. vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
c) Die Rücktrittskosten bei der Buchung einer Tagestour betragen pro Reisekunde:
bis 4. Tag vor Tourbeginn: kostenlos
ab 3. Tag vor Tourbeginn 20 %
ab 2. Tag vor Tourbeginn 50 %
ab 1. vor Tourbeginn oder bei Nichtantritt 90 % des Tourpreises
Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, der Alpinschule Oberstdorf nachzuweisen, dass der Alpinschule Oberstdorf kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Rücktrittskosten.
In jedem Fall ist die Alpinschule Oberstdorf jedoch bei Rücktritt des Kunden berechtigt, eine Bearbeitungspauschale von 45,00 € bei Pauschalreisen und 15,00 € bei Tagestouren zu berechnen.
Im Fall des Rücktritts ist die Alpinschule Oberstdorf zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.
4.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen.
Die Alpinschule Oberstdorf kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Die Alpinschule Oberstdorf hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
4.4. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (z.B. ERGO, www.reise-versicherung.de) und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod (z.B. ERGO, www.reiseversicherung.de) empfohlen.
5 Rücktritt durch die Alpinschule Oberstdorf (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)
5.1. Die Alpinschule Oberstdorf kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a. in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Die Alpinschule Oberstdorf ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Alpinschule Oberstdorf unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Tritt Alpinschule Oberstdorf von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen, zurück.
Die Alpinschule Oberstdorf kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisekunde ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt die Alpinschule Oberstdorf, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6 Gewährleistung und Mitwirkungspflichten des Reisekunden
6.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, der Alpinschule Oberstdorf oder dem Reisevermittler angezeigt werden.
6.2. Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber der Alpinschule Oberstdorf oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt in der Regel ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern die Alpinschule Oberstdorf wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
6.3. Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Alpinschule Oberstdorf keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat.
Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der Alpinschule Oberstdorf verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
7 Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung der Alpinschule Oberstdorf für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Alpinschule Oberstdorf nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
7.2. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u.a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und der Alpinschule Oberstdorf, für solche Leistungen übernimmt Alpinschule Oberstdorf keine Haftung.
7.3. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Alpinschule Oberstdorf ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
7.4. Die Alpinschule Oberstdorf haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisekunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise der Alpinschule Oberstdorf sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.
7.5. Die Alpinschule Oberstdorf haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisekunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Alpinschule Oberstdorf ursächlich war.
8 Beistandspflicht von Alpinschule Oberstdorf
Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat die Alpinschule Oberstdorf ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren.
Auf § 651q BGB wird verwiesen.
Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder der Alpinschule Oberstdorf unter den in Ziffer 16 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.
9 Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber
der Alpinschule Oberstdorf unter der unter Ziffer 16 genannten Anschrift geltend zu machen. Die
Anspruchsanmeldung gegenüber der Alpinschule Oberstdorf kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung auf einem dauerhaften Datenträger
vorzunehmen.
9.2. Vertragliche Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651j BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
10 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1. Die Alpinschule Oberstdorf steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist die Alpinschule Oberstdorf vorvertraglich hin. Der Reisende sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
10.2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Alpinschule Oberstdorf bedingt sind.
11 Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und der Alpinschule Oberstdorf findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen die Alpinschule Oberstdorf im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung
11.2. Der Gerichtsstand von Alpinschule Oberstdorf ist der Firmensitz in Oberstdorf.
11.3. Für Klagen der Alpinschule Oberstdorf gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Alpinschule Oberstdorf maßgebend.
11.4. Die Bestimmungen zu Nr. 11.1. bis 11.3. finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Alpinschule Oberstdorf anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
12 Schlichtungsverfahren
Die Alpinschule Oberstdorf nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Alpinschule Oberstdorf den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
13 Sonstige Bestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.
13.2. Stand dieser Bedingungen ist September 2022.
14 Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Alpinschule Oberstdorf wird gewahrt.
Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Alpinschule Oberstdorf und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter:
https://www.alpinschule-oberstdorf.de/datenschutz/
Auf Verlangen sendet die Alpinschule Oberstdorf dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gerne auch schriftlich zu.
15 Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Alpinschule Oberstdorf GmbH & Co. KG
Im Oberen Winkel 12a, 87561 Oberstdorf, Telefon:
08322/940750, Telefax: 08322/940 7529;
www.alpinschule-oberstdorf.de; Registergericht Kempten,
HRA 10805