HR CABANNE VALSOREY
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SKIER´S HAUTE ROUTE

Die Urner Haute Route

VON ANDERMATT NACH ENGELBERG

Eine eindrucksvolle Skitourendurchquerung führt von Andermatt nach Engelberg. Ein Blick auf die Karte verrät sofort den großen Vorteil: Die Route verläuft von Süd nach Nord. Kein Wunder also, dass sich unter Skitourenfans der Beiname "The Skier’s Haute Route" durchgesetzt hat. Die Chancen auf frischen Pulverschnee und spektakuläre Abfahrten sind hier besonders hoch – ein echtes Highlight für alle, die das Skibergsteigen lieben.

Termine
Einige Plätze frei
Mindesteilnehmeranzahl liegt aktuell vor
Mindestteilnehmerzahl: 4 Personen
Maximalteilnehmerzahl: 5 Personen
Keine Termine gefunden
Programmablauf
1. Tag: Anreise nach Realp und Aufstieg zur Albert-Heim-Hütte
↑ 1050 Hm ↓ 50 Hm 4 Std. 5 km

Nachdem wir unseren Bergführer in Altdorf getroffen haben kommen wir nur etwa 1h später mit dem Zug in Realp an und machen uns direkt auf den Weg zu unserer ersten Unterkunft. Zunächst noch entlang der Furkapass-Straße und schon bald im alpinen Gelände. Ein lohnender Hüttenzustieg mit grandiosem Panorama über das gesamte Urserental, die Bündner Berge und den imposanten Galenstock.

2. Tag: Aufstieg zum Lochberg und Abfahrt zum Göscheneralpsee
↑ 1300 Hm ↓ 1450 Hm 8 Std. 12 km

Der zweite Tag unserer Urner Haute Route beginnt gleich mit einem Höhepunkt: Von der Albert-Heim-Hütte (2.542 m) steigen wir über die Winterlücke zum aussichtsreichen Lochberg (3.039 m) auf. Oben angekommen, belohnt uns ein beeindruckendes Gipfelpanorama, bevor wir in eine traumhafte Abfahrt mit rund 1.250 Höhenmetern eintauchen – hinunter bis zum Göscheneralpsee. Durch das stille Chelenalptal geht es anschließend gemütlich weiter zur charmanten Chelenalphütte (2.350 m). Der schweißtreibende Gegenanstieg wird uns noch länger in Erinnerung bleiben. Ist er geschafft können wir diesen spektakulären Tag am Abend ausklingen lassen.

3. Tag: Über das Sustenlimi auf das Sustenhorn
↑ 1150 Hm ↓ 1630 Hm 5,5 Std. 12 km

Von der Chelenalphütte steigen wir über den Brunnenfirn in Richtung Sustenlimi (3.089 m) auf. Der Einstieg ist steil und fordert volle Konzentration – selbst mit Harscheisen ist sauberes Steigen gefragt. Doch mit jedem Schritt wird das Gelände sanfter, der Schnee griffiger. Schließlich erreichen wir das Sustenhorn (3.502 m), den höchsten Punkt der gesamten Durchquerung. Die Aussicht ist atemberaubend: Vom Eiger über das Finsteraarhorn bis zum Matterhorn reicht der Blick – ein Gipfelerlebnis der Extraklasse.

Die anschließende Abfahrt über den Steingletscher ist ein weiteres Highlight: Über weite Hänge und an eindrucksvollen Seracs vorbei gleiten wir bis hinunter zum Alpin Center Sustenpass (1.865 m). Für eine Nacht kehren wir in die Zivilisation zurück – mit Dusche, Kaminfeuer und einem Hauch Luxus inmitten der Berge.

4. Tag: Über die Fünfigerstöck zur Sustlihütte
↑ 1160 Hm ↓ 780 Hm 4,5 Std. 6,5 km

Früh brechen wir auf, denn heute wollen wir unser Etappenziel rechtzeitig erreichen. Durch das Obertal und über den gleichnamigen Gletscher steigen wir hinauf in eine beeindruckende Szenerie aus steilen Flanken und schroffen Graten. Die Gipfel von Fünffingerstock (2.994 m) und Uratstock (2.911 m) liegen auf unserem Weg – ein Abstecher, der sich mehr als lohnt. Gegenüber erhebt sich der mächtige Titlis, während wir durch eine schmale, südostseitige Rinne ideal geneigte Hänge ins Chli Sustli hinunterfahren.

Ein kurzer Gegenanstieg bringt uns schließlich zurück in den Kanton Uri – und zur charmanten Sustlihütte (2.256 m). Bei gutem Wetter lassen wir den Tag entspannt auf der Sonnenterrasse ausklingen, mit Blick zurück auf die wilde Bergwelt, die wir durchquert haben.

5.Tag: Zum Grassen und endlose Abfahrt nach Engelberg
↑ 700 Hm ↓ 1900 Hm 3,5 Std. 12 km

Am letzten Tag starten wir früh in Richtung Stössenfirn. Am Sattel packen wir die Ski auf den Rucksack und steigen mit Steigeisen weiter. Über einen Rücken erreichen wir den Gipfel des Grassen (2.946 m), einen der begehrtesten Skigipfel der Zentralschweiz. Der Gipfelblick ist überwältigend, mit der mächtigen Titlissüdwand im Hintergrund und einer Wildnis, die den letzten Tag unserer Reise prägt.

Dann geht es los: Über die weiten Hänge des Firnalpeligletschers, vorbei am Grassenbiwak, fahren wir durch Rinnen und Mulden – eine der längsten und spektakulärsten Abfahrten der Zentralschweiz. Mit 1.800 Höhenmetern puren Skigenuss lassen die weiten Hänge das Skifahrerherz höher schlagen, bevor wir in Engelberg die Ski endgültig abschnallen.

Mit der Bahn geht es zurück zum Ausgangspunkt – das Abenteuer endet, und wir treten die Heimreise an, erfüllt von den Erinnerungen an diese sensationelle Tour.



Alle Details auf einen Blick
Treffpunkt

Um 10:00 am Bahnhof in Altdorf, dem Hauptort des Kantons Uri, beginnt unsere Reise. Von hier aus fahren wir mit der Schweizer Bahn in etwa einer Stunde zum Ausgangspunkt – mit nur einem unkomplizierten Umstieg in Göschenen.

Ende der Tour

Etwa 16:00 am Bahnhof in Altdorf.

Leistungen
  • Organisation
  • staatl. gepr. Berg- und Skiführer
  • Hüttenreservierung
  • Sicherheits- und Spezialausrüstung
Zusatzkosten
  • ÜN/HP
  • evtl. Parkgebühren
  • Bahnticket bei Anreise mit Zug
  • 1x Transfers
Verpflegung

Auf den Hütten der Urner Haute Route gibt es jeweils Halbpension (Frühstück und Abendessen). Es besteht die
Möglichkeit sich jeweils ein Lunchpaket machen zu lassen. Oftmals ist man auch gegen frühen Nachmittag
auf der nächsten Hütte und kann dort noch etwas essen. Marschtee gibt es auch in jeder Unterkunft.

Als Verpflegung auf Tour empfehlen wir Müsliriegel, Trockenobst oder Fruchtschnitten in überschaubarer
Menge sowie mind. 1,5-2 l Getränk.

Hinweis zur eingeschränkten Mobilität

Unsere Reisen und Tagestouren sind nicht in all ihren Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, bitte kontaktieren Sie uns bei diesbezüglichen Fragen.

Hinweis zur Mindestteilnehmerzahl

Mehrtagestouren (ab 7 Tagen Dauer): Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe oben) werden Sie bis spätestens 20 Tage vor Tourstart per E-Mail von uns informiert.
Mehrtagestouren (ab 2 bis 6 Tagen Dauer): Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden Sie bis spätestens 7 Tage vor Tourstart per E-Mail von uns informiert.
Tagestouren: Bei Tagestouren werden Sie am Vortag bis spätestens 10:00 Uhr über die Durchführung oder Nicht-Durchführung per E-Mail von uns informiert.

Einreisebestimmungen & Sonstige Reiseinfos Schweiz

Reiseziel Schweiz – Nationalität Deutschland (Stand: 14.01.2025)

Weiterführende Informationen gibt es beim Auswärtigen Amt.

Für alle Fragen zu deinen Rechten und den Einreisebestimmungen stehen wir dir gerne beratend zur Seite! Rufe uns einfach on oder schreibe uns eine E-Mail.

Wir entnehmen alle Inhalte der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Reisedokumente

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
  • Kinderreisepas

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.

  • Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
  • Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Rechtliche Besonderheiten

Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können seit Mai 2024 auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins, siehe auch Infrastruktur/Verkehr.

Grenzkontrollen/Infrastruktur/Verkehr

Grenzkontrollen

Es sind derzeit vorübergehende Binnengrenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Landesgrenze angeordnet. Diese sind aktuell befristet bis 15. März 2025, können aber verlängert werden. Verzögerungen beim Passieren der Grenze und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

Infrastruktur/Verkehr

Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.

Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich, die als Klebe- aber auch e-Vignette erhältlich ist. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
Lawinenabgänge, Erdrutsche und Überschwemmungen können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen.

Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Fahrräder und E-Bikes

Fahrräder und E-Bikes müssen auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören ein weißes Vorder- und rotes Rücklicht, Reflektoren, funktionierende Bremsen und aufgepumpte Reifen. E-Bikes müssen außerdem mit einer Klingel ausgestattet sein. Eine helltönende Klingel wird bei Fahrrädern empfohlen.

Für E-Bikes gilt das Taglichtgebot.

Schnelle E-Bikes ab 25 km/h müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Vignette) und mit Rückspiegel und Tachometer ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt auf langsamen E-Bikes für Personen ab 16 Jahren.

Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder, die auch in Deutschland eingetrieben werden können, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Weitere Informationen bieten das Eidgenössische Bundesamt für Straßen ASTRA und das Informationsportal der Schweizer Behörden.

Gesundheitsbestimmungen

Impfschutz

Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Registrierungspflicht

Es gibt keine besondere Registrierungspflicht in der Schweiz.

Zollbestimmungen und Mitführverbote

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.

Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.

Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.

Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

  • Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt.

Tiere

Haustiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Visabestimmungen

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthaltserlaubnisse können für Aufenthalte bis zu 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen mit ihrem deutschen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisedokument visumfrei in die Schweiz einreisen. Dies gilt auch für

  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, sowie
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Ausländer (Alien’s travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.
  • Beachten Sie für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.
Natur und Klima

Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen. Extremwetterlagen, insbesondere im alpinen Raum (Kantone Wallis, Graubünden, Tessin, Bern), aber auch in anderen Regionen mit Starkregen, Murgängen und Hochwasser, nehmen zu.
Bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
  • Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
  • Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Kontakt

Alpinschule Oberstdorf GmbH & Co. KG
Im Oberen Winkel 12a
87561 Oberstdorf
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8322 940750
Fax +49 8322 9407529

Qualifikation unserer Bergführer

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Öffnungszeiten

Mo - Do 
08:00-13:00 und 14:00-17:00
Freitag 
08:00-13:00
Sa, So 
geschlossen
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Frohe Ostern

Über die Osterfeiertage vom 18.04. - 21.04.25 sind wir leider nicht erreichbar. Am Dienstag, den 22.04.25 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für euch erreichbar. In der Zwischenzeit könnt ihr uns gerne eine E-Mail schreiben.
Vielen Dank für euer Verständnis. :)

Ostern
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