Slowenien

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LEICHTE WANDERUNGEN MIT GEPÄCKTRANSPORT

Slowenien - das Land der Soca
Slowenien hat unglaublich viel zu bieten. Zu Fuß auf dem Alpe Adria Trail lässt sich Slowenien am Besten entdecken. Mit dem smaragdgrünen Fluss, der Soca, begeben wir uns durch das Soca-Tal und sehen beeindruckende Felsgipfel im Triglav Nationalpark, sattgrüne Almwiesen, duftende Wälder, tiefe Schluchten bis hin zu den schönsten Bergseen, die man sich vorstellen kann. Nebenbei erzählt das Soca-Tal Geschichten des ersten Weltkriegs auf eindrucksvolle Art. Ein tolles Ziel für alle, die das Wilde lieben und sich auf ihrem Weg verzaubern lassen möchten.
7 Tage
8 bis 12 Personen
Ausdauer
Technik
Eine Übersicht unserer Schwierigkeiten findest du hier.
1625,00 € / Person
Termine
Einige Plätze frei
Mindesteilnehmeranzahl liegt aktuell vor
Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen
Maximalteilnehmerzahl: 12 Personen
Mai - 2025
514100
25.05. - 31.05.2025
Sonntag - Samstag
ausgebucht
Juli - 2025
514101
06.07. - 12.07.2025
Sonntag - Samstag
1625,00 €
Normalpreis
1625 €
Es sind noch 6 Plätze verfügbar.
August - 2025
514102
17.08. - 23.08.2025
Sonntag - Samstag
1625,00 €
Normalpreis
1625 €
Es sind noch 5 Plätze verfügbar.
September - 2025
514103
21.09. - 27.09.2025
Sonntag - Samstag
1625,00 €
Normalpreis
1625 €
Es sind noch 5 Plätze verfügbar.
Programmablauf
1. Tag: Individuelle Anreise nach Villach

Individuelle Anreise nach Villach. Je nach Unterkunft bringt uns entweder ein Transfer zur Baumgartnerhöhe in den Baumgartnerhof oder wir beziehen unser Quartier in Villach, das Hotel Voco. Nachdem wir unsere erste Unterkunft bezogen haben, besprechen wir gemeinsam die Tour.

2. Tag: Villach - Baumgartnerhöhe - Kranjska Gora
↑ 1390 Hm ↓ 1340 Hm 6 - 7 Std. 17,2 km

Was für ein Auftakt: schon der morgendliche Blick von der Baumgartnerhöhe sorgt für Begeisterung. Man sieht weit nach Kärnten hinein und erkennt die Alpe-Adria-Trail-Route am Horizont. Unsere erste lange Etappe führt uns aber gen Süden. So wandern wir auf dem alten Grenzpfad und erklimmen gleich zu Beginn unserer Wanderreise mehrere Gipfel und sehen dabei weit in die Julischen Alpen hinein und auf die Kärntner Seenlandschaft. Über den Jepzasattel betreten wir slowenischen Boden. Noch ein Anstieg zum Sattel bei Tislerica und dann geht es lange bergab bis nach Kranjska Gora, wo wir übernachten.

3. Tag: Triglav Nationalpark von Kranjska Gora zur Quelle der Soca
↑ 760 Hm ↓ 1100 Hm 5 - 6 Std. 17,2 km

Aus dem bekannten Skiweltcuport starten wir in eine Region, die nicht umsonst als eine der ganz besonderen Schönheiten Mitteleuropas bezeichnet wird. Mit dem 2864 m hohen Triglav wacht der höchste Berg Sloweniens über dem Nationalpark in den Julischen Alpen, der seinen Namen trägt. Unser Weg führt uns über den aussichtsreichen Vrsic-Pass zur Quelle der Soca, die aufgrund ihrer Wasserfarbe als „Smaragdfluss“ bezeichnet wird. Durch die enge, aber malerische Schlucht des kleinen Flüsschens gelangt man zum Ursprung. Dieser erste Abschnitt des Soca-Trails endet in Trenta, direkt im Informationszentrum des Triglav-Nationalparks.
Übernachtung in Trenta (einfache Unterkünfte, Apartments)

4. Tag: Socatrail - entlang der Soca - Dreznica
↑ 330 Hm ↓ 560 Hm 5 - 6 Std. 22,5 km

Der große Erschließer der Julischen Alpen, Julius Kugy, nannte ihn „den schönsten Fluss“ Europas. Das smaragd-grünblaue Wasser der Soca begleitet uns auf malerischen Pfaden bis nach Bovec. Der Weg führt teils hoch über der Gischt, teils auf schaukligen Hängebrücken entlang des türkisfärbigen Flusses, der wie eine große Sehenswürdigkeit auf uns einwirkt. Fantastische Aussichtspunkte bieten unzählige Fotomotive. Höhepunkte sind die Soca-Trogschluchten und die vielen beeindruckenden Naturschauspiele entlang des Smaragd-Flusses, der als Weltnaturerbe ausgezeichnet ist. Ein Transfer bringt uns nach Dreznica in unsere Unterkunft (Touristfarm/Pension).

5. Tag: Ehemalige Militärsteige im Triglav Nationalpark
↑ 810 Hm ↓ 1150 Hm 7 Std. 24,8 km

Mit seinen 2244 m ist der Krn die dominierende Bergspitze des südlichen Soca-Tales. Die geschichtsträchtige Etappe verläuft auf ehemaligen Militärsteigen im Triglav-Nationalpark über die Almen des Krn. Auf den Hochalmen der malerischen Kuhinja-Alm begegnen wir der traditionellen Käseherstellung in Slowenien und können dort die regionalen Köstlichkeiten verkosten. Immer wieder begegnet man auch den Relikten des Weltkrieges, wie z.B. ein in den Fels geschlagener Gang, der unter dem Gipfel des Krn hindurchführt und wo Schießscharten den Blick auf die Soca freigeben. In Tolmin, dem Zentrum der Region, erholen wir uns von der langen Etappe und übernachten im Hotel Dvorec.

6. Tag: Wandern in der Weinbauregion um Šmartno
↑ 450 Hm ↓ 290 Hm 3,5 Std. 11,3 km

Die Goriska Brda ist eine idyllische Weinbauregion mit einer Vielzahl an natürlichen und kulturellen Sehenswürdigkeiten. Auf einer gemütlichen Wanderung von Šmartno nach Dobrovo genießen wir den fanstatischen Ausblick über die Weinberge. Das Renaissanceschloss Dobrovo stammt aus dem Jahre 1600 und zeigt eine Ausstellung des bekannten Malers Zoran Music. Neben kulturellen Bauwerken begeistert die Region um Šmartno mit den typischen kulinarischen Spezialitäten der Goriska Brda. Weiße Polenta oder Eieromelette mit frischen Kräutern sind die Kulinariktipps der Region. Prosciutto, Salami, Oliven und frisches Obst laden zum Verkosten ein. Wir übernachten im Hotel Kozana.

7. Tag: Transfer nach Villach - Ende der Tour

Nach dem gemeinsamen Frühstück bringt uns ein Bus zurück nach Villach. Von dort aus treten wir die individuelle Heimreise an.



Alle Details auf einen Blick
Treffpunkt

17:00 Uhr in Villach Bahnhof Haupteingang

Ende der Tour

ca. 12:00 Uhr in Villach

Leistungen
  • Organisation
  • staatl. gepr. Bergführer/in / gepr. Bergwanderführer/in
  • 6 x ÜN/HP in Pensionen / Gasthöfen im halben DZ (Einzelzimmer auch bei einzelreisenden Personen nur auf Anfrage und Verfügbarkeit buchbar!)
  • täglicher Gepäcktransport
  • Transfers
  • Stadtführung in Šmartno
  • Museumsbesuch in Trenta
Zusatzkosten
  • Getränke
  • nicht inkludierte Verpflegung: Einkehr oder Lunchpaket
  • evtl. Parkgebühren
  • Einzelzimmer auf Anfrage und nach Verfügbarkeit, Aufpreis € 270,-
  • Trinkgelder
Verpflegung

Als Verpflegung auf Tour empfehlen wir Müsliriegel, Trockenobst oder Fruchtschnitten in überschaubarer Menge sowie mind. 1 l Getränk.
In den Unterkünften erhalten Sie ein reichhaltiges Frühstück und Abendessen.

Hinweis

Bitte beachte: Wetterveränderungen und Witterungsbedingungen können den technischen Anspruch der Tour beeinflussen. Wir passen die Route natürlich an die Gegebenheiten an, wo es nötig ist. Dennoch kann es vorkommen, dass der Schwierigkeitsgrad kurzfristig höher ausfällt als ursprünglich angegeben. Bitte berücksichtige dies bei deiner Buchung und stelle sicher, dass du auf solche Herausforderungen vorbereitet bist.

Hinweis zur eingeschränkten Mobilität

Unsere Reisen und Tagestouren sind nicht in all ihren Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, bitte kontaktieren Sie uns bei diesbezüglichen Fragen.

Hinweis zur Mindestteilnehmerzahl

Mehrtagestouren (ab 7 Tagen Dauer): Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe oben) werden Sie bis spätestens 20 Tage vor Tourstart per E-Mail von uns informiert.
Mehrtagestouren (ab 2 bis 6 Tagen Dauer): Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden Sie bis spätestens 7 Tage vor Tourstart per E-Mail von uns informiert.
Tagestouren: Bei Tagestouren werden Sie am Vortag bis spätestens 10:00 Uhr über die Durchführung oder Nicht-Durchführung per E-Mail von uns informiert.



Impressionen
Einreisebestimmungen & Sonstige Reiseinfos Österreich

Reiseziel Österreich – Nationalität Deutschland (Stand: 14.01.2025)

Weiterführende Informationen gibt es beim Auswärtigen Amt.

Für alle Fragen zu deinen Rechten und den Einreisebestimmungen stehen wir dir gerne beratend zur Seite! Rufe uns einfach on oder schreibe uns eine E-Mail.

Wir entnehmen alle Inhalte der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Reisedokumente

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis (wenn gültig)
  • Kinderreisepass

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Grenzkontrollen/Infrastruktur/Verkehr

Grenzkontrollen

Derzeit werden an der deutsch-österreichischen Grenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.

Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.

Grenzübertritt nach Österreich
Österreich ist Teil des sog. Schengenraums; gleichwohl muss mit Grenzkontrollen an allen Landesgrenzen gerechnet werden. Das gilt sowohl für den Auto,- Bus,- und Zugverkehr als auch für Flughäfen. Österreich führt derzeit regelmäßige Grenzkontrollen an den Außengrenzen zu Slowenien, Ungarn, zur Slowakischen und zur Tschechischen Republik durch. Dies kann zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr bei der Einreise nach Österreich führen.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.

Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.

Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.

Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.

Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Kfz aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.

Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.

Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.

Bei Überschreiten des Tempolimits drohen empfindliche Geldbußen.

  • Vermeiden Sie Einfahrten auf und das (kurze) Halten vor Privatgrundstücken. Anwohner, Besitzer (auch Mieter) und Eigentümer können eine Besitzstörungsklage einreichen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von mehreren Hundert Euro.
Rechtliche Besonderheiten

Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.

Registrierungspflicht

Es gibt keine besondere Registrierungspflicht in Österreich.

Sicherheit

Terrorismus

Terroristische Anschläge können auch in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Anfang Oktober 2023 wurde für Österreich eine erhöhte Terrorwarnstufe ausgerufen. In der Wiener Innenstadt wurde im November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wenn Sie eine Reise mit dem Kfz durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Zollbestimmungen und Mitführverbote

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Gesundheitsbestimmungen

Impfschutz

Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.

Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.

Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. Ganzjährig kann es zu Berg- und Felsstürzen sowie Gerölllawinen kommen.

  • Informieren Sie sich vor Aktivitäten in den Bergen über die örtlichen Gegebenheiten, um das Risiko eines Wetterumschwungs einschätzen zu können, die eigenen Kräfte nicht zu überschätzen und mit adäquater Kleidung und Ausrüstung aufzubrechen. Informationen über die aktuelle Witterung, insbesondere über die Schnee- und Lawinensituation, bietet die österreichische Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.
  • Bleiben Sie stets auf ausgewiesene Pisten und Loipen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der österreichischen Behörden.
  • Beachten Sie die regionalen Wetter- und Verkehrshinweise und verhalten Sie sich adäquat. Aktuelle Informationen über Fahrpläne und Streckenunterbrechungen sind über SCOTTY der österreichischen Bahn! P|HimSearch! H|199974 abrufbar.
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Nicht alle Dienstleistungen sind bargeldlos möglich; insbesondere in der Gastronomie wird häufig nur Barzahlung akzeptiert.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Visabestimmungen

EU-Bürger benötigen kein Visum.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einreisebestimmungen & Sonstige Reiseinfos Slowenien

Reiseziel Slowenien – Nationalität Deutschland (Stand: 14.01.2025)

Weiterführende Informationen gibt es beim Auswärtigen Amt.

Für alle Fragen zu deinen Rechten und den Einreisebestimmungen stehen wir dir gerne beratend zur Seite! Rufe uns einfach on oder schreibe uns eine E-Mail.

Wir entnehmen alle Inhalte der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Reisedokumente

Die Einreise nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Reisedokumenten möglich:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis (wenn gültig)
  • Kinderreisepass

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Slowenien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Bei einem Aufenthalt in Slowenien müssen deutsche Staatsangehörige in der Lage sein, sich durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Pass; Personalausweis) zur Person ausweisen zu können. Kann die Identität einer Person gegenüber der slowenischen Polizei nicht durch ein Reisedokument nachgewiesen werden, droht ein hohes Bußgeld.

Registrierungspflicht

Es besteht keine spezielle Registrierungspflicht in Slowenien.

Visabestimmungen

EU-Bürger benötigen kein Visum.

Zollbestimmungen und Mitführverbote

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keine Warenkontrollen durchzuführen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte „kalte Waffen“), ist strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.

Das slowenische Gesetz über die steuerliche Bestätigung von Rechnungen (Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR)) verpflichtet beim Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die Belege aufzubewahren und auf Aufforderung bei einer Kontrolle durch die slowenischen Finanz- und Steuerbehörden vorzuzeigen. Dies gilt auch für Reisende.
Haustiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Natur und Klima

Im Westen und Nordwesten herrscht alpines, im Norden und Osten kontinentales sowie an der Adriaküste mediterranes Klima.

In den Bergregionen Sloweniens ereignen sich häufig plötzliche Wetterumschwünge, die eine Gefahr für alpine Wandernde bedeuten.

In den Sommermonaten kommt es in Slowenien teilweise zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, auch in Tourismusgebieten, muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Slowenien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Grenzkontrollen/Infrastruktur/Verkehr

Grenzkontrollen

Slowenien führt seit Oktober 2023 Grenzkontrollen an der slowenisch-kroatischen und an der slowenisch-ungarischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.

Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen; Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Slowenien mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme unbekannter Personen wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen; das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
In Slowenien muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden.
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS.

Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS.

Alle Vignetten werden elektronisch ausgestellt und können online bezogen werden. Vom Kauf bei nicht lizensierten Drittanbietern wird abgeraten.
Nach dem Vignetten-Kauf muss die Kaufbestätigung bis zum Ablauf der Vignette aufbewahrt und mitgeführt werden.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo-Geräts entrichtet werden. Das Erfüllen der e-Vignettenpflicht wird engmaschig überwacht.

Bußgelder sind hoch und werden z. B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, fehlender e-Vignette sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt. Ausländische Personen sind zur sofortigen Begleichung gezwungen. Die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch des Führerscheins) und im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen. Wird das Bußgeld innerhalb von acht Tagen bezahlt, reduziert es sich nach slowenischer Gesetzgebung um die Hälfte.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
  • Prüfen Sie für die richtige Vignette die Liste der vermessenen Fahrzeuge, um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen zu vermeiden.
  • Kaufen Sie die e-Vignette online nur über die offizielle Webseite der Straßenverkehrsgesellschaft DARS oder bei lizensierten Stellen und überzeugen Sie sich nach dem Kauf von der richtigen Schreibweise des angegebenen Kennzeichens.
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Euro (EUR). Abhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Debit- (Girocard) und Kreditkarten sind überall möglich.

Gesundheitsbestimmungen

Impfschutz
Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen: Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Slowenien ist in ländlichen Regionen nicht immer mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

West-Nil-Fieber kann zwischen Frühjahr und Herbst durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.

Die in Slowenien vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem in der Mitte und im Norden des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
Führerschein

Der deutsche Führerschein wird in Slowenien anerkannt.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

In den Urlaubsgebieten Sloweniens kommt es bisweilen zu Fällen von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, Autoaufbrüchen und Eigentumsdelikten. Beim Anhalten an Autobahnraststätten besteht zuweilen die Gefahr von Überfällen. Gewaltdelikte sind ansonsten sehr selten.

Vereinzelt gibt es Berichte gestohlener Kfz-Kennzeichen. Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden, sodass im Fall eines Diebstahls Anzeige bei der Polizei zu erstatten ist und mit dem Polizeiprotokoll und den Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle in Deutschland ggf. durch einen Bevollmächtigten ein Ersatzkennzeichen beschafft werden muss.

Zudem sind Fälle bekannt, in denen bei Autopannen überhöhte Abschleppgebühren verlangt und teils unnötige oder mangelhaft ausgeführte Werkstattleistungen durchgeführt wurden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Parken Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen.
  • Beachten Sie bei einer Autopanne die englischsprachigen Informationen der slowenischen Autobahngesellschaft und deren deutschsprachiges Informationsblatt.
  • Seien Sie zurückhaltend, wenn kurz nach einer Panne ein Abschleppunternehmen zeitnah und ungefragt seine Hilfe anbietet. Lassen Sie sich stichprobenartig und zur eigenen Absicherung die eigenen Daten, Fahrzeugdaten, etc., die nur dem jeweiligen Automobilclub bekannt sind und so an das Abschleppunternehmen übermittelt worden sein müssen, durch das Abschleppunternehmen vor Ort bestätigen. Nur so können Sie sicher sein, dass es sich um das vom jeweiligen Automobilclub beauftragte Abschleppunternehmen handelt.
  • Geben Sie Ihr Telefon nicht aus der Hand und kommunizieren Sie selbst mit dem zuständigen Automobilclub, auch wenn Ihnen Hilfe angeboten wird.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Busbahnhöfen, auf Märkten aber auch an Autobahnraststätten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige bei deren Einreise nach und deren Aufenthalt in Slowenien bekannt.

Rechtliche Besonderheiten

Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug aufhalten.

Besitz und Konsum geringer Mengen des Betäubungsmittels Cannabis sind in Slowenien zwar entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Personen, die mit Cannabis angetroffen werden, erhalten ein Bußgeld; außerdem wird das Cannabis eingezogen.

Dies gilt auch für Personen, die medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Behandlung mit sich führen, hierüber in Besitz einer Bescheinigung nach §75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sind und sich – ggf. auch nur vorübergehend – in Slowenien aufhalten.

Kontakt

Alpinschule Oberstdorf GmbH & Co. KG
Im Oberen Winkel 12a
87561 Oberstdorf
DEUTSCHLAND
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