Wandern Appenzell (17)
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HÖHEPUNKTE DER NORDSCHWEIZ - SÄNTIS

Appenzell
Zwischen Bodensee und Säntis auf Schweizer Boden, liegt das Appenzellerland. Hier kann der Wanderer eine Vielzahl landschaftlicher Schönheiten und kultureller Besonderheiten entdecken: klare, von schroffen Felswänden umrahmte Bergseen, blumenübersäte Wiesen und bei der Einkehr natürlich der schmackhafte Appenzeller Käse. In 4 Tagen entdecken wir die „Höhepunkte“ dieser ganz besonderen Ecke der Ostschweiz mit ihren engen Beziehungen zum Allgäu.
4 Tage
6 bis 8 Personen
Ausdauer
Technik
Eine Übersicht unserer Schwierigkeiten findest du hier.
745,00 € / Person
Termine
Einige Plätze frei
Mindesteilnehmeranzahl liegt aktuell vor
Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen
Maximalteilnehmerzahl: 8 Personen
Juli - 2025
501300
09.07. - 12.07.2025
Mittwoch - Samstag
745,00 €
Normalpreis
745 €
Es sind noch 8 Plätze verfügbar.
501301
23.07. - 26.07.2025
Mittwoch - Samstag
745,00 €
Normalpreis
745 €
Es sind noch 6 Plätze verfügbar.
August - 2025
501302
06.08. - 09.08.2025
Mittwoch - Samstag
745,00 €
Normalpreis
745 €
Es sind noch 8 Plätze verfügbar.
501303
20.08. - 23.08.2025
Mittwoch - Samstag
745,00 €
Normalpreis
745 €
Es sind noch 3 Plätze verfügbar.
September - 2025
501304
10.09. - 13.09.2025
Mittwoch - Samstag
745,00 €
Normalpreis
745 €
Es sind noch 5 Plätze verfügbar.
Programmablauf
1. Tag: Hoher Kasten - Stauberenkanzel - Fählensee
↑ 400 Hm ↓ 720 Hm 4 Std. 9,1 km

Die Bergbahn erleichtert uns die erste Etappe bis zum Hohen Kasten, 1794 m. Es folgt eine herrliche Gratwanderung über die Stauberenkanzel, 1860 m, die zu einer gemütlichen Einkehr einlädt. Weiter geht es zum zwischen steilen Wänden eingerahmten Fählensee. In dieser unvergleichbaren Landschaft oberhalb des Ufers liegt unser Quartier, das Gasthaus Bollenwees, 1470 m.

2. Tag: Zwinglipass - Altmann - Meglisalp
↑ 880 Hm ↓ 840 Hm 6 Std. 10,5 km

Am See entlang und später über karstiges Gelände wandern wir zum Zwinglipass, 2011 m. Von hier geht es am Altmann-Gipfel vorbei zum Rotsteinpass, 2122 m. Am gleichnamigen Gasthaus legen wir eine Rast ein und essen zu Mittag. Weiter geht es mit einem Abstieg zur sagenhaften, 120 Jahre alten Meglisalp, 1517 m, wo wir übernachten.

3. Tag: Säntis - Gasthaus Schäfler
↑ 1100 Hm ↓ 720 Hm 7,5 Std. 11 km

Über den Trägerweg steigen wir auf den Gipfel des Säntis, 2501 m, und spüren am eigenen Leib, welche Leistung die Säntisträger erbringen mussten. Weiter geht es über den Blauen Schnee, den Hochniederisattel und den Lötzlisalpsattel zum Gasthaus Schäfler, 1912 m. Seine Lage kann ohne Übertreibung als eine der schönsten des Alpstein-Massivs bezeichnet werden.

4. Tag: Abwechslungsreicher Abstieg - Heimreise
↑ 100 Hm ↓ 1120 Hm 3 - 4 Std. 9,3 km

Beim Übergang zur Ebenalp durchwandern wir liebliche Alpwiesen. Wie zum Kontrast ragen eindrucksvolle Felsformationen daraus hervor. Eine eindrucksvolle Demonstration der Naturgewalten. Anschließend steigen wir ab nach Schwende und laufen zum Ausgangspunkt zurück.



Alle Details auf einen Blick
Treffpunkt

12:00 Uhr an der Talstation der Bergbahn Hoher Kasten in Brülisau

Ende der Tour

ca. 14:00 Uhr in Brülisau

Leistungen
  • Organisation
  • staatl. gepr. Bergführer/in / gepr. Bergwanderführer/in
  • 3 x ÜN/HP in Hütten im Lager oder Mehrbettzimmer
  • 1 x Seilbahnfahrt
Zusatzkosten
  • ggf. Transfer von Schwende nach Brülisau,
  • Getränke
  • zusätzliche Mahlzeiten: Einkehr oder Lunchpaket
  • evtl. Parkgebühren
  • Trinkgelder
Verpflegung

Halbpension, bestehend aus Abendessen und Frühstück.
Als Verpflegung auf Tour empfehlen wir Müsliriegel, Trockenobst oder Fruchtschnitten sowie ca. 1 l Getränk.

Hinweis zur eingeschränkten Mobilität

Unsere Reisen und Tagestouren sind nicht in all ihren Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, bitte kontaktieren Sie uns bei diesbezüglichen Fragen.

Hinweis zur Mindestteilnehmerzahl

Mehrtagestouren (ab 7 Tagen Dauer): Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe oben) werden Sie bis spätestens 20 Tage vor Tourstart per E-Mail von uns informiert.
Mehrtagestouren (ab 2 bis 6 Tagen Dauer): Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden Sie bis spätestens 7 Tage vor Tourstart per E-Mail von uns informiert.
Tagestouren: Bei Tagestouren werden Sie am Vortag bis spätestens 10:00 Uhr über die Durchführung oder Nicht-Durchführung per E-Mail von uns informiert.



Einreisebestimmungen & Sonstige Reiseinfos Schweiz

Reiseziel Schweiz – Nationalität Deutschland (Stand: 14.01.2025)

Weiterführende Informationen gibt es beim Auswärtigen Amt.

Für alle Fragen zu deinen Rechten und den Einreisebestimmungen stehen wir dir gerne beratend zur Seite! Rufe uns einfach on oder schreibe uns eine E-Mail.

Wir entnehmen alle Inhalte der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Reisedokumente

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
  • Kinderreisepas

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.

  • Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
  • Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Rechtliche Besonderheiten

Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können seit Mai 2024 auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins, siehe auch Infrastruktur/Verkehr.

Grenzkontrollen/Infrastruktur/Verkehr

Grenzkontrollen

Es sind derzeit vorübergehende Binnengrenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Landesgrenze angeordnet. Diese sind aktuell befristet bis 15. März 2025, können aber verlängert werden. Verzögerungen beim Passieren der Grenze und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

Infrastruktur/Verkehr

Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.

Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich, die als Klebe- aber auch e-Vignette erhältlich ist. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
Lawinenabgänge, Erdrutsche und Überschwemmungen können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen.

Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Fahrräder und E-Bikes

Fahrräder und E-Bikes müssen auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören ein weißes Vorder- und rotes Rücklicht, Reflektoren, funktionierende Bremsen und aufgepumpte Reifen. E-Bikes müssen außerdem mit einer Klingel ausgestattet sein. Eine helltönende Klingel wird bei Fahrrädern empfohlen.

Für E-Bikes gilt das Taglichtgebot.

Schnelle E-Bikes ab 25 km/h müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Vignette) und mit Rückspiegel und Tachometer ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt auf langsamen E-Bikes für Personen ab 16 Jahren.

Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder, die auch in Deutschland eingetrieben werden können, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Weitere Informationen bieten das Eidgenössische Bundesamt für Straßen ASTRA und das Informationsportal der Schweizer Behörden.

Gesundheitsbestimmungen

Impfschutz

Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Registrierungspflicht

Es gibt keine besondere Registrierungspflicht in der Schweiz.

Zollbestimmungen und Mitführverbote

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.

Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.

Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.

Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

  • Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt.

Tiere

Haustiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Visabestimmungen

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthaltserlaubnisse können für Aufenthalte bis zu 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen mit ihrem deutschen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisedokument visumfrei in die Schweiz einreisen. Dies gilt auch für

  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, sowie
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Ausländer (Alien’s travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.
  • Beachten Sie für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.
Natur und Klima

Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen. Extremwetterlagen, insbesondere im alpinen Raum (Kantone Wallis, Graubünden, Tessin, Bern), aber auch in anderen Regionen mit Starkregen, Murgängen und Hochwasser, nehmen zu.
Bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
  • Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
  • Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Kontakt

Alpinschule Oberstdorf GmbH & Co. KG
Im Oberen Winkel 12a
87561 Oberstdorf
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8322 940750
Fax +49 8322 9407529

Qualifikation unserer Bergführer

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Öffnungszeiten

Mo - Do 
08:00-13:00 und 14:00-17:00
Freitag 
08:00-13:00
Sa, So 
geschlossen
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